Absatz 2,Anträge sind im Wintersemester in der Zeit vom 15. September bis 21. Dezember und im Sommersemester in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai zu stellen. An Fachhochschul-Studiengängen sind Anträge auf Studienbeihilfe in der Zeit vom 15. September bis 21. Dezember zu stellen. An medizinisch-technischen Akademien und Hebammenakademien, deren Ausbildungsjahr bis spätestens 30. April beginnt, sind Anträge in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai, ansonsten in der Zeit vom 15. September bis 21. Dezember zu stellen. Verspätete Anträge sind zurückzuweisen.