Absatz eins,Die Studienberechtigungsprüfung umfaßt folgende Fachprüfungen:
- Ziffer einsAufsatz über ein allgemeines Thema;
- Ziffer 2höchstens drei weitere Fächer, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für Prüfungsfächer einer Studienrichtung unabdingbar sind (Pflichtfächer);
- Ziffer 3weitere Fächer nach Wahl des Kandidaten aus dem Bereich des angestrebten Studiums, seiner fachlichen Voraussetzungen oder der dem Studium entsprechenden beruflichen Tätigkeitsfelder (Wahlfächer).
Die Zahl der Pflicht- und Wahlfächer hat zusammen vier zu betragen.