Lycée Français – Verfassung – Ergänzung
Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1994,
Vertrag - Frankreich
Artikel 2
24.04.1994
79/01 Schulen, Universitäten
Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.
Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
03.07.2019
10009943
NOR12125423
N7199435324J