Absatz eins,Die Aufgaben des Institutsvorstandes sind:
- Ziffer einsFührung der laufenden Geschäfte und Vertretung des Instituts;
- Ziffer 2organisatorische Leitung und Koordination der Lehr- und Forschungstätigkeit am Institut;
- Ziffer 3Wahrnehmung der Funktion des Dienstvorgesetzten für das Institutspersonal;
- Ziffer 4Entscheidung über den Einsatz des dem Institut zur Verfügung stehenden Personals, der Geld- und Sachmittel sowie der Räume;
- Ziffer 5Mitwirkung bei Personalangelegenheiten im Bereich des Instituts nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes;
- Ziffer 6Mitwirkung bei Evaluierungsmaßnahmen;
- Ziffer 7Vorsitz in der Institutskonferenz;
- Ziffer 8Bestellung von Abteilungsleitern nach Anhörung der Institutskonferenz.