Absatz 2,Der Paragraph 4, Ziffer 4, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 465 aus 1991, tritt mit 1. September 1991 in Kraft. Die Studienrichtung Saxophon wird mit Beginn des Studienjahres 1991/92 eingerichtet und läuft mit Ende des Studienjahres 1998/99 aus. Die Studierenden der Studienrichtung Saxophon an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien sind jedoch berechtigt, ihr Studium an der Hochschule fortzusetzen und zu beenden.