Kurztitel

Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 173 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

13.03.1993

Text

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Ministerkomitee auf seiner 484. Tagung der Ministerdelegierten des Europarats die ausdrückliche Erklärung der Slowakei und der Tschechischen Republik, sich an die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse *1), dem die Tschechoslowakei als Vertragspartei angehörte, gebunden zu erachten, zur Kenntnis genommen und beschlossen, daß die Slowakei und die Tschechische Republik rückwirkend mit 1. Jänner 1993 Vertragsparteien dieser Konvention sind.

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 44 aus 1957,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 702 aus 1992,.