während des Auslandsstudiums ein Anspruch auf Studienbeihilfe besteht und
Studienförderungsgesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1992,
Paragraph 54
01.09.1992
31.08.1994
3. Abschnitt
Beihilfen für Auslandsstudien
Voraussetzungen
Paragraph 54, Zur Unterstützung von Studien an ausländischen Universitäten und Hochschulen haben Studierende an Universitäten, Kunsthochschulen und Theologischen Lehranstalten Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium, wenn