Absatz 2,Anträge sind im Wintersemester in der Zeit vom 15. September bis 21. Dezember und im Sommersemester in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai zu stellen. Bei medizinisch-technischen Schulen, deren Ausbildungsjahr in der zweiten Jahreshälfte beginnt, sind Anträge in der Zeit vom 15. September bis 21. Dezember, ansonsten in den ersten fünfzehn Wochen des Ausbildungsjahres zu stellen, wobei die Schulleitung den Beginn festzulegen und den Schülern in geeigneter Weise bekanntzugeben hat. Verspätete Anträge sind zurückzuweisen.