Absatz 2,Wichtige Gründe im Sinne des Absatz eins, sind:
- Ziffer einsKrankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird,
- Ziffer 2Schwangerschaft der Studierenden und
- Ziffer 3jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft.