Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tage des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem das Übereinkommen unterzeichnet wurde. Es hat eine Geltungsdauer von drei Jahren.
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,
Vertrag – Ägypten
Artikel 61
01.06.1992
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
28.02.2019
10009813
NOR12123888
N7199220036J