6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,
Vertrag – Ägypten
Artikel 57,
01.06.1992
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Wenn auf Grund der Studienerfolge und auf Empfehlung der Institution, der er zugeteilt wurde, einem Stipendiaten eine Verlängerung seines Stipendiums zuerkannt wird, so erhält er das volle monatliche Stipendiengeld auch während der drei Sommermonate ausbezahlt, vorausgesetzt, daß der Stipendiat diese Zeit zur Fortsetzung seines Studienvorhabens im Empfangsstaat verbringt.
28.02.2019
10009813
NOR12123884
N7199220032J