6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,
Vertrag – Ägypten
Artikel 56,
01.06.1992
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Sofern eine der beiden Vertragsparteien die Beträge, die allgemein an ausländische Stipendiaten gezahlt werden, erhöht, so gilt eine derartige Erhöhung automatisch für Stipendiaten der anderen Vertragspartei.
28.02.2019
10009813
NOR12123883
N7199220031J