Kurztitel

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,

Typ

Vertrag – Ägypten

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 34,

Inkrafttretensdatum

01.06.1992

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 34

  1. Absatz einsIm Rahmen der in der Arabischen Republik Ägypten geltenden Bestimmungen für ausländische Missionen auf den Gebieten der Archäologie und der Urgeschichte räumt die Arabische Republik Ägypten der Republik Österreich bezüglich der Forschungs- und Grabungstätigkeit die Begünstigungen ein, die der meistbegünstigten Mission gewährt werden.
  2. Absatz 2Die Zuteilung von archäologischen Funden wird durch ein besonderes Protokoll zwischen den betreffenden österreichischen Institutionen und der Ägyptischen Altertumsverwaltung festgelegt werden.

Schlagworte

Forschungstätigkeit

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123861

alte Dokumentnummer

N7199220009J