Kurztitel

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1992,

Typ

Vertrag – Ägypten

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19,

Inkrafttretensdatum

01.06.1992

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 19

  1. Absatz einsDie Vertragsparteien ermutigen die weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des technisch-berufsbildenden Schulwesens. Die ägyptische Vertragspartei begrüßt den Besuch eines Experten, um eine Feasibility-Studie für den Aufbau einer technischen Mittelschule zu erstellen, während von einem weiteren Experten die Zusammenarbeit mit ägyptischen Experten zum Zwecke der Strukturverbesserung von zwei bereits bestehenden Lehrerausbildungsinstituten erwartet wird. Die für diese Experten nötigen Spezifikationen werden der österreichischen Vertragspartei auf diplomatischem Wege übermittelt werden.
  2. Absatz 2Die administrativen und finanziellen Bestimmungen für diese Zusammenarbeit sind im Artikel 51 dieses Übereinkommens geregelt.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123846

alte Dokumentnummer

N7199219994J