Abkommen über technische Zusammenarbeit (Bhutan)
Bundesgesetzblatt Nr. 121 aus 1991,
Vertrag – Bhutan
Artikel 3
01.04.1991
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Im Falle des Angebots von Ausbildungsmöglichkeiten für bhutanesische Experten in Österreich seitens der österreichischen Bundesregierung gewährt diese Vollstipendien entsprechend den allgemeinen Richtlinien der österreichischen Bundesregierung einschließlich sämtlicher Studienkosten und eines angemessenen Beitrages zu den Unterhaltskosten der bhutanesischen Experten. Ebenso trägt sie die Reisekosten von und nach dem Königreich Bhutan.
28.02.2019
10009764
NOR12123499
N7199110634L