Errichtung einer Museumsquartier- Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1990,
Paragraph 2
04.07.1990
16.04.1993
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen und für wirtschaftliche Angelegenheiten der Gesellschaft die Planung, den Bau, die Erhaltung, die Liegenschaftsverwaltung und die Betriebsführung zwecks Gestaltung von Teilen oder des ganzen Areals als Museumsquartier übertragen, wenn dies im Interesse einer wirtschaftlichen und zügigen Abwicklung liegt.