Physikalisch-chemisches Verhalten atmosphärischer Schadstoffe (COST 611/2);
Konzentrierungsabkommen Gemeinschaft – COST
Bundesgesetzblatt Nr. 207 aus 1990,
Artikel eins
01.05.1990
Die Vertragsparteien beteiligen sich während eines Zeitraums bis zum 31. Dezember 1990 an einer oder mehreren der nachstehend angeführten konzertierten Aktionen:
Diese Aktionen umfassen eine Konzertierung zwischen den konzertierten Aktionen der Gemeinschaft und den entsprechenden Programmen der teilnehmenden Nichtmitgliedstaaten. Die in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Forschungsthemen sind in Anhang A aufgeführt.
Die Staaten behalten die volle Verantwortung über die von ihren nationalen Organen oder Stellen durchgeführten Forschungen.