Absatz einsDie Vertragsstaaten werden im gegenseitigen Einverständnis Programme und Projekte für kulturelle Zusammenarbeit ausarbeiten und durchführen.
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)
Bundesgesetzblatt Nr. 524 aus 1989,
Vertrag – Guatemala
Artikel eins,
01.01.1990
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
19.01.2022
10009682
NOR12122693
N7198910951L