Lehrplan für Bewegung und Sport an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) und Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,
römisch fünf
Paragraph eins
21.01.1989
16.12.1997
70/02 Schulorganisation; 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Für die Polytechnischen Lehrgänge, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, jeweils einschließlich der Sonderformen, wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan für Leibesübungen mit 1. September 1989 in Kraft gesetzt.
05.09.2025
10009684
NOR12122589
N7198910581L