Absatz eins,Die geheime Wahl des Klassenelternvertreters (Stellvertreters) ist mittels zur Verfügung gestellter Stimmzettel von gleicher Beschaffenheit und einheitlichem Format vorzunehmen.
Wahl der Klassenelternvertreter
Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1988,
Paragraph 6
01.09.1988