notifiziert jeder Mitgliedstaat dem Generaldirektor der Organisation jedes derartige Vorhaben vor Beginn der Phase B (Projektdefinitionsphase);
Europäische Weltraumorganisation – Anlage römisch vier
Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,
Artikel eins
30.12.1986
Wichtigstes Ziel der Internationalisierung nationaler Programme ist es, daß jeder Mitgliedstaat den anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, im Rahmen der Organisation an jedem neuen zivilen Weltraumvorhaben teilzunehmen, das er entweder allein oder in Zusammenarbeit mit einem anderen Mitgliedstaat durchzuführen beabsichtigt.
Dazu