Kurztitel

Europäische Weltraumorganisation – Anlage I

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

30.12.1986

Text

Artikel I

Die Organisation besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie kann insbesondere Verträge schließen, bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern sowie klagen und verklagt werden.