Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,
Artikel 2
01.04.1986
(1) Die Republik Österreich wird Mitglied der Organisation und Vertragsstaat des Gründungsübereinkommens.
(2) Die Republik Österreich nimmt die in diesem Abkommen niedergelegten Bedingungen des Beitritts an.