Kurztitel

Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.04.1986

Text

Kapitel römisch eins – Beitritt

Artikel 2

(1) Die Republik Österreich wird Mitglied der Organisation und Vertragsstaat des Gründungsübereinkommens.

(2) Die Republik Österreich nimmt die in diesem Abkommen niedergelegten Bedingungen des Beitritts an.