Kurztitel

Luxemburger Anrechnungs- und Anerkennungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 589 aus 1986,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.11.1986

Text

römisch drei. ABSCHNITT

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. November 1986 in Kraft.
  2. Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Anrechnung von Studien und die Anerkennung von Prüfungen der in Luxemburg absolvierten „Cours Universitaires“ auf die vorgeschriebene Dauer eines ordentlichen Studiums an österreichischen wissenschaftlichen Hochschulen, Bundesgesetzblatt Nr. 226 aus 1974,, außer Kraft, soweit im Absatz 3, nichts anderes bestimmt wird.
  3. Absatz 3,Für luxemburgische Studierende, die spätestens für das Wintersemester 1986/87 immatrikuliert haben, gelten die für sie jeweils günstigeren Bestimmungen der im Absatz 2, angeführten Verordnung beziehungsweise dieser Verordnung.