Absatz eins,Unter den Erziehungsberechtigten im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die Personen zu verstehen, denen im Einzelfall nach bürgerlichem Recht das Erziehungsrecht zusteht.
Schulunterrichtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,
Paragraph 60
06.09.1986