Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13)
Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1986,
Vertrag - Multilateral
Artikel eins
01.09.1986
79/02 Forschung
Die Gemeinschaft und die beteiligten Nichtmitgliedstaaten, nachstehend „Vertragsparteien“ genannt, beteiligen sich für einen Zeitraum bis zum 21. November 1986 an einer konzertierten Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung.
Diese Aktion ist in Anhang A im einzelnen beschrieben.
Die Staaten bleiben voll für die in ihren jeweiligen nationalen Instituten und Gremien durchgeführten Forschungsarbeiten verantwortlich; ausgenommen hiervon sind Forschungsarbeiten, die mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, nachstehend „Kommission“ genannt, im Wege von Forschungsverträgen durchgeführt werden.
29.05.2017
10009597
NOR12121720
N7198612152L