Religiöse Kindererziehung
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1985,
Paragraph eins
05.01.1985
Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen die Pflege und Erziehung zustehen. Die Einigung ist jederzeit widerruflich und wird durch den Tod eines Ehegatten gelöst.
Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1977,, Artikel römisch vier, Ziffer eins,)