Kurztitel

Religiöse Kindererziehung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1985,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

05.01.1985

Text

Paragraph eins,

Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen die Pflege und Erziehung zustehen. Die Einigung ist jederzeit widerruflich und wird durch den Tod eines Ehegatten gelöst.

Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1977,, Artikel römisch vier, Ziffer eins,)