Kurztitel

Schulpflichtgesetz 1985

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17,

Inkrafttretensdatum

22.02.1985

Text

F. Berechtigung zum freiwilligen Besuch allgemeinbildender Pflichtschulen

Schulbesuch bei vorübergehendem Aufenthalt

Paragraph 17,

Kinder, die sich in Österreich nur vorübergehend aufhalten, sind unter den gleichen sonstigen Voraussetzungen, wie sie für Schulpflichtige vorgesehen sind, zum Schulbesuch berechtigt.