Absatz eins,Der Prüfungskandidat hat das Ansuchen um Zulassung zu einer Externistenprüfung schriftlich bei der Schule, an der die Prüfungskommission ihren Sitz hat, einzubringen. Das Ansuchen hat zu enthalten:
- Ziffer einsdie Art der Externistenprüfung (Paragraph eins,);
- Ziffer 2die Angabe der Schulart (Form, Fachrichtung);
- Ziffer 3den in Betracht kommenden Lehrplan;
- Ziffer 4die gewählten Prüfungsgebiete
- Litera abei Externistenprüfungen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 4, sofern der Lehrplan alternative Pflichtgegenstände (einschließlich Wahlpflichtgegenstände) oder die Wahl zwischen mehreren Fremdsprachen vorsieht,
- Litera bbei Externistenprüfungen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 bei Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung (die gewählte Leistungsgruppe, sofern diese aus der Bezeichnung des Prüfungsgebietes nicht hervorgeht),
- Litera cbei Vorprüfungen gemäß Paragraph 9, Absatz 4, im Rahmen von Externistenreifeprüfungen und Externistenreife- und Befähigungsprüfungen, sofern die entsprechende Vorprüfungsverordnung eine Wahlmöglichkeit vorsieht,
- Litera dbei Hauptprüfungen im Rahmen von Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Befähigungsprüfungen, Externistenbefähigungsprüfungen und Externistenabschlußprüfungen, sofern die entsprechenden Reifeprüfungs-, Reife- und Befähigungsprüfungs-, Befähigungsprüfungs- und Abschlußprüfungsverordnungen eine Wahlmöglichkeit vorsehen.
- Ziffer 5den Bereich oder die Bereiche für eine allfällige mündliche Schwerpunktprüfung im Rahmen der Hauptprüfung von Externistenreifeprüfungen an allgemeinbildenden höheren Schulen.