Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 303 aus 1977,
Artikel 2
02.06.1977
Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß Paragraph 2 e, oder Paragraph 2 f, des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.