Kurztitel

Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 303 aus 1977,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

02.06.1977

Text

Artikel 2

Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß Paragraph 2 e, oder Paragraph 2 f, des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.