Einstufungsprüfung an Berufsschulen
BGBl. Nr. 478/1976Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1976,
§ 2Paragraph 2
08.09.1976
Die Einstufungsprüfung dient der Feststellung, ob die Vorbildung des Aufnahmsbewerbers für die angestrebte Schulstufe ausreicht.