Kurztitel

Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

19.06.1976

Text

Paragraph 2,

Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben.