Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 612 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

23.11.1975

Text

Artikel 2

Die Vertragsstaaten werden

  1. Litera a
    den Austausch von Fachleuten und Experten auf wissenschaftlichem Gebiet zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung anregen;
  2. Litera b
    gemeinsame Forschungen und Studien ermutigen;
  3. Litera c
    den Austausch wissenschaftlicher Publikationen und Bücher erleichtern;
  4. Litera d
    sonstige Tätigkeiten, die zur Erreichung der in diesem Zusatzprotokoll angeführten Ziele führen, fördern.