Kurztitel

Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1973,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

14.04.1973

Text

Förderungswürdige Aufgaben

Paragraph 2,

  1. Absatz einsAls förderungswürdige Aufgaben zur Erreichung der im Paragraph eins, Absatz 2, bezeichneten Ziele kommen insbesondere in Betracht:
    1. Litera a
      Politische und sozial- und wirtschaftskundliche Bildung;
    2. Litera b
      berufliche Weiterbildung;
    3. Litera c
      Vermittlung der Erkenntnisse der Wissenschaften;
    4. Litera d
      Bildung als Hilfe zur Lebensbewältigung;
    5. Litera e
      sittliche und religiöse Bildung;
    6. Litera f
      musische Bildung;
    7. Litera g
      Nachholung, Fortführung und Erweiterung der Schulbildung;
    8. Litera h
      Führung von Volksbüchereien;
    9. Litera i
      Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und von Volksbibliothekaren;
    10. Litera j
      Bildungsinformation, Bildungsberatung und Bildungswerbung;
    11. Litera k
      Veröffentlichungen über die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen;
    12. Litera l
      Errichtung und Erhaltung von wissenschaftlichen Instituten und Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens.
  2. Absatz 2In die Förderung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht einzubeziehen:
    1. Litera a
      Pflege des Volksbrauchtums, soweit es sich nicht um Aufgaben auf gesamtösterreichischer Ebene oder um internationale Kontakte handelt;
    2. Litera b
      Unterrichtsveranstaltungen von Schulen im Sinne des Privatschulgesetzes;
    3. Litera c
      Veranstaltungen der Glaubensverkündigung im Rahmen des Kultus;
    4. Litera d
      Veranstaltungen, die der Mitgliederwerbung oder der parteipolitischen Werbung dienen, ferner Bildungsarbeit im Sinne des Bundesgesetzes vom 9. Juli 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 272, über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik;
    5. Litera e
      innerbetriebliche Berufsaus- und -fortbildung.