Absatz einsAls förderungswürdige Aufgaben zur Erreichung der im Paragraph eins, Absatz 2, bezeichneten Ziele kommen insbesondere in Betracht:
- Litera aPolitische und sozial- und wirtschaftskundliche Bildung;
- Litera bberufliche Weiterbildung;
- Litera cVermittlung der Erkenntnisse der Wissenschaften;
- Litera dBildung als Hilfe zur Lebensbewältigung;
- Litera esittliche und religiöse Bildung;
- Litera fmusische Bildung;
- Litera gNachholung, Fortführung und Erweiterung der Schulbildung;
- Litera hFührung von Volksbüchereien;
- Litera iAus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und von Volksbibliothekaren;
- Litera jBildungsinformation, Bildungsberatung und Bildungswerbung;
- Litera kVeröffentlichungen über die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen;
- Litera lErrichtung und Erhaltung von wissenschaftlichen Instituten und Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens.