Abkommen über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1972,
Vertrag – Ungarn
Artikel eins,
12.03.1972
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Die Vertragschließenden Parteien erklären, die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten fördern und festigen zu wollen. Sie werden einvernehmlich die Fachgebiete dieser Zusammenarbeit festlegen, wobei die Erfahrungen der Wissenschafter und sonstigen Fachleute sowie die auf den einzelnen Gebieten bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt werden.
28.02.2019
10009341
NOR12119299
N7197233555L