Absatz eins,Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Es besteht aus dem Wintersemester, dem Sommersemester und den Ferien. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. März. Im Hinblick auf die Besonderheiten des Studienbetriebes kann die oberste akademische Behörde einer Hochschule jedoch einen anderen Beginn des Sommersemesters festlegen. Die Weihnachtsferien beginnen am 19. Dezember und enden am 7. Jänner. Die Semesterferien und die Osterferien sind von der obersten akademischen Behörde jeder Hochschule nach den örtlichen Verhältnissen so anzusetzen, daß auf beide Semester zusammen 30 Unterrichtswochen und auf jedes Semester wenigstens 14 Unterrichtswochen entfallen. Semester- und Osterferien zusammen dürfen sechs Wochen nicht übersteigen. Das Sommersemester endet frühestens am 28. Juni und spätestens am 15. Juli. Die Hauptferien dauern bis 30. September.