Absatz eins,Die Pädagogischen Institute dienen der Fortbildung von Lehrern an in diesem Bundesgesetz geregelten Schulen, wobei auch die Vorbereitung und Prüfung für zusätzliche Befähigungen erfolgen kann. Ferner können an Pädagogischen Instituten Personen, die die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik oder Bildungsanstalt für Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben, fortgebildet werden. Sie haben der pädagogischen Tatsachenforschung zu dienen.