Absatz einsDer Polytechnische Lehrgang hat die Aufgabe, für Schüler im 9. Jahr der allgemeinen Schulpflicht die allgemeine Grundbildung im Hinblick auf das praktische Leben und die künftige Berufswelt zu festigen, sowie durch eine entsprechende Berufsorientierung auf die Berufsentscheidung vorzubereiten.