Absatz eins,Volksschulen sind
- Litera aals vierklassige Volksschulen für die erste bis vierte Schulstufe oder
- Litera bals ein- bis dreiklassige Volksschulen für die erste bis vierte Schulstufe oder
- Litera cals ein- bis achtklassige Volksschulen für die erste bis achte Schulstufe
zu führen.