Förderung der Atomforschung
Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1959,
Paragraph 2
27.03.1959
Als Teilwert der Geschäftsanteile an der Österreichischen Studiengesellschaft für Atomenergie Gesellschaft m. b. H., Wien, und der diesen Geschäftsanteilen steuerrechtlich gleichgestellten Gesellschafterleistungen ist der Betrag von einem Schilling anzusetzen.