Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1953,
Artikel eins
25.04.1953
Jede vertragschließende Regierung wird für die Schaffung von Lehrkanzeln, Dozenturen, Lektoraten und Lehrgängen über Sprache, Literatur und Geschichte des Gebietes der anderen Regierung und sonstige sich auf dieses Land beziehende Sachgebiete an Hochschulen und anderen Lehranstalten ihres Staatsgebietes eintreten.