Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten
Bundesgesetzblatt Nr. 58 aus 1952,
Paragraph 4
01.05.1952
Der Bundespräsident verleiht an die unter seinen Auspizien promovierten Doktoren einen Ehrenring, dessen Siegelplatte das Bundeswappen sowie die Worte „sub auspiciis Praesidentis“ enthält.