Absatz eins,Die Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten findet in besonders feierlicher Form in Anwesenheit des Bundespräsidenten oder eines von ihm beauftragten Organs statt.
Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten
Bundesgesetzblatt Nr. 58 aus 1952,
Paragraph 3
01.05.1952