Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“
Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1950,
Paragraph eins
13.08.1950
Zur Veranstaltung von Festspielen in der Landeshauptstadt Salzburg wird ein Fonds errichtet, der die Bezeichnung „Salzburger Festspielfonds“, im folgenden kurz Fonds genannt, führt. Dieser Fonds genießt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in der Stadt Salzburg.