Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich über die kulturellen und künstlerischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten
Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1936,
Artikel 12
16.07.1936
Artikel römisch zwölf. Die beiden Regierungen werden auf Grundlage der Gegenseitigkeit den unmittelbaren Leihverkehr von Büchern und Handschriften zwischen den öffentlichen Bibliotheken und Archiven der beiden Staaten zu wissenschaftlichen Zwecken weitgehend fördern.