Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich über die kulturellen und künstlerischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1936,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

16.07.1936

Text

Artikel römisch zwölf. Die beiden Regierungen werden auf Grundlage der Gegenseitigkeit den unmittelbaren Leihverkehr von Büchern und Handschriften zwischen den öffentlichen Bibliotheken und Archiven der beiden Staaten zu wissenschaftlichen Zwecken weitgehend fördern.