Übereinkommen betreffend die geistige Zusammenarbeit (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1935,
Vertrag – Ungarn
Artikel 13
22.09.1935
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Das vorliegende Übereinkommen wird so bald als möglich ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Budapest erfolgen. Das Übereinkommen wird am 30. Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
22.01.2021
10009200
NOR12117993
N7193534008L