Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.
Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,
Vertrag - Multilateral
Artikel 18
24.11.1935
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Artikel römisch achtzehn. Das vorliegende Abkommen wird vom Generalsekretär des Völkerbundes 90 Tage nach dem Datum des in Artikel römisch siebzehn vorgesehenen Protokolls registriert werden. Es tritt an diesem Tage in Kraft.
Hinsichtlich eines jeden Mitgliedes und Nichtmitgliedstaates, in deren Namen eine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nachträglich hinterlegt worden ist, wird das Abkommen am neunzigsten Tage nach dem Datum der Hinterlegung dieser Urkunde in Kraft treten.
Ratifikationsurkunde
18.05.2022
10009198
NOR12117978
N7193533993L