Kurztitel

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17

Inkrafttretensdatum

24.11.1935

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel römisch siebzehn. Der Generalsekretär des Völkerbundes wird, sobald die Ratifikationen und Beitrittserklärungen im Namen von fünf Mitgliedern des Völkerbundes oder Nichtmitgliedstaaten hinterlegt sein werden, ein Protokoll aufnehmen.

Eine beglaubigte Gleichschrift dieses Protokolls wird jedem Mitglied des Völkerbundes und jedem der im Artikel römisch vierzehn bezeichneten Nichtmitgliedstaaten durch den Generalsekretär übermittelt werden.

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022

Gesetzesnummer

10009198

Dokumentnummer

NOR12117977

alte Dokumentnummer

N7193533992L