Kurztitel

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

24.11.1935

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel römisch zwölf. Die Hohen Vertragschließenden Teile werden dem Internationalen Lehrfilminstitut sechs Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens auf ihrem Gebiete

  1. Litera a
    die zur Bewilligung der zollfreien Zulassung von Lehrfilmen gemäß Artikel römisch fünf befugten Behörden,
  2. Litera b
    die zur Sicherung der Durchführungsbestimmungen des vorliegenden Abkommens getroffenen Maßnahmen
bekanntgeben.

Das Internationale Institut für Lehrfilmwesen wird den Hohen Vertragschließenden Teilen die in den Absätzen a und b dieses Artikels vorgesehenen Auskünfte mitteilen.

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2024

Gesetzesnummer

10009198

Dokumentnummer

NOR12117972

alte Dokumentnummer

N7193533987L