Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.
Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,
Vertrag – Multilateral
Artikel 12
24.11.1935
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Artikel römisch zwölf. Die Hohen Vertragschließenden Teile werden dem Internationalen Lehrfilminstitut sechs Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens auf ihrem Gebiete
Das Internationale Institut für Lehrfilmwesen wird den Hohen Vertragschließenden Teilen die in den Absätzen a und b dieses Artikels vorgesehenen Auskünfte mitteilen.
14.08.2024
10009198
NOR12117972
N7193533987L