Kurztitel

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11

Inkrafttretensdatum

24.11.1935

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel römisch elf. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Abkommens, mit Ausnahme der Bestimmungen der Artikel römisch fünf, römisch acht und römisch neun, werden dem Ständigen internationalen Gerichtshof unterbreitet werden.

Wenn die Hohen Vertragschließenden Teile, unter denen eine Meinungsverschiedenheit entstanden ist, oder einer von ihnen dem Protokoll vom 16. Dezember 1920 über den Ständigen internationalen Gerichtshof nicht angehört, wird die Meinungsverschiedenheit gemäß ihrem Wunsche und gemäß den Verfassungsgrundsätzen eines jeden von ihnen entweder dem Ständigen internationalen Gerichtshofe oder einem gemäß dem Abkommen vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Beilegung internationaler Streitfälle bestellten Schiedsgerichte oder einem anderen Schiedsgerichte vorgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022

Gesetzesnummer

10009198

Dokumentnummer

NOR12117971

alte Dokumentnummer

N7193533986L